Also um das mal klar zu stellen, bzw. so wie ich es jetzt aufgenommen habe:
Vor 2009/10 war
kein Fahrverbot. Jedoch galt dies nur für Berechtigte. D.h. (so denke ich): Jäger, Förster, Wirt(e), Hüttenbesitzer und sonstige mit Erlaubnis durften zu jeder Zeit rauffahren.
Seit 2009/10 gilt
allgemeine Fahrerlaubnis bis auf die Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr. Davor und danach darf
jeder fahren. Und in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr dürfen trotzdem Berechtigte fahren (Förster, Jäger, Bergwacht...)
Wenn das nicht eine Verschlimmbesserung ist, dann weiß ich auch nicht.
Korrigiert mich bitte jemand falls ICH das jetzt falsch verstanden habe!
Aber egal ich nütze die Rodelbahn wirklich nur in dieser Zeit, da ich ja etwas weiter geh - wie manche hier wissen

- und zwar am Sonntag wieder *freu* ! Manfred - nicht Peter - ich komme

Also um das mal klar zu stellen, bzw. so wie ich es jetzt aufgenommen habe:
Vor 2009/10 war [b]kein[/b] Fahrverbot. Jedoch galt dies nur für Berechtigte. D.h. (so denke ich): Jäger, Förster, Wirt(e), Hüttenbesitzer und sonstige mit Erlaubnis durften zu jeder Zeit rauffahren.
Seit 2009/10 gilt [b]allgemeine[/b] Fahrerlaubnis bis auf die Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr. Davor und danach darf [b]jeder[/b] fahren. Und in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr dürfen trotzdem Berechtigte fahren (Förster, Jäger, Bergwacht...)
Wenn das nicht eine Verschlimmbesserung ist, dann weiß ich auch nicht. :shock:
Korrigiert mich bitte jemand falls ICH das jetzt falsch verstanden habe!
Aber egal ich nütze die Rodelbahn wirklich nur in dieser Zeit, da ich ja etwas weiter geh - wie manche hier wissen :D - und zwar am Sonntag wieder *freu* ! Manfred - nicht Peter - ich komme :mrgreen: