von Lepi » Mo 22. Dez 2014, 23:59
Am Beginn der Rodelbahn befindet sich ein massiver Lawinenschranken ohne jegliche Absicherung, zusätzliche Gefahrenquelle ist ein ebenfalls ungesichertes Brückengeländer unmittelbar danach; wenn man z.B. die vielen offensichtlichen Rodelanfänger auf der bahn berücksichtigt, die z.B. vorgestern teilweise kopfvoraus abgerodelt sind, ist es grob fahrlässig auf einer Bahn mit Rodelverleih derartige Gefahrenquellen nicht zu entschärfen!
LG Peter
Am Beginn der Rodelbahn befindet sich ein massiver Lawinenschranken ohne jegliche Absicherung, zusätzliche Gefahrenquelle ist ein ebenfalls ungesichertes Brückengeländer unmittelbar danach; wenn man z.B. die vielen offensichtlichen Rodelanfänger auf der bahn berücksichtigt, die z.B. vorgestern teilweise kopfvoraus abgerodelt sind, ist es grob fahrlässig auf einer Bahn mit Rodelverleih derartige Gefahrenquellen nicht zu entschärfen!
LG Peter